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Wie komme ich zu einer physiotherapeutischen Behandlung?Für die Physiotherapie ist eine ärztliche Überweisung (Hausarzt, Facharzt, Krankenhaus) erforderlich. Sobald sie diese bekommen haben, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme (+43 699 108 108 48 oder hier). Ich bin immer bemüht, neue Termine möglichst zeitnah zu vergeben.
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Was muss eine Überweisung beinhalten?Diagnose, Anwendung (z.B. Einzelheilgymnastik oder physiotherapeutische Behandlung), Therapiehäufigkeit- u. Dauer. Sollten Hausbesuche erwünscht/notwendig sein, muss dies ebenso auf der Überweisung vom Arzt vermerkt werden.
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Was bedeutet Wahltherapeutin?Da ich keinen Kassenvertrag habe, rechne ich nach Ende der Therapieserie direkt mit Ihnen ab. Sie bekommen von mir alle notwendigen Unterlagen mit denen Sie eine Teilerstattung der Kosten bei Ihrer Krankenkasse beantragen können. Ev. kann der Selbstbehalt durch eine Zusatzversicherung gedeckt sein. Bei manchen Krankenkassen ist zusätzlich eine chefärztliche Bewilligung notwendig, um die ich mich gerne für Sie kümmere.
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Wann ist eine Therapie ohne Überweisung möglich?Wenn Sie gesund sind, und mein Therapieangebot (z.B. Massagen, physiotherapeutische Beratungen oder „Workout für MAMIs“) nützen wollen. Dabei sind die von mir durchgeführten Therapien von Ihnen privat zu bezahlen und können nicht an die Krankenkasse weiterverrechnet werden. Bei Vorliegen einer Diagnose ist eine ärztliche Verordnung allerdings in jedem Fall notwendig.
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Was muss ich zur 1. Therapie mitbringen?Die ärztliche Überweisung sowie aktuelle Befunde/(Röntgen-)Bilder/Nachbehandlungsschemen. Bei jeder Therapie bitte gemütliche Kleidung und ein großes Liegetuch mitnehmen.
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Was ist bei Terminabsagen zu beachten?Bitte geben Sie mir möglichst bereits am Vortag Bescheid, falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. Nicht abgesagte Termine muss ich Ihnen leider privat in Rechnung stellen. Diese dürfen nicht an die Krankenkasse weiterverrechnet werden.
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Wie komme ich zu einer physiotherapeutischen Behandlung?Für die Physiotherapie ist eine ärztliche Überweisung (Hausarzt, Facharzt, Krankenhaus) erforderlich. Sobald sie diese bekommen haben, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme (+43 699 108 108 48 oder hier). Ich bin immer bemüht, neue Termine möglichst zeitnah zu vergeben.
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Was muss eine Überweisung beinhalten?Diagnose, Anwendung (z.B. Einzelheilgymnastik oder physiotherapeutische Behandlung), Therapiehäufigkeit- u. Dauer. Sollten Hausbesuche erwünscht/notwendig sein, muss dies ebenso auf der Überweisung vom Arzt vermerkt werden.
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Was bedeutet Wahltherapeutin?Da ich keinen Kassenvertrag habe, rechne ich nach Ende der Therapieserie direkt mit Ihnen ab. Sie bekommen von mir alle notwendigen Unterlagen mit denen Sie eine Teilerstattung der Kosten bei Ihrer Krankenkasse beantragen können. Ev. kann der Selbstbehalt durch eine Zusatzversicherung gedeckt sein. Bei manchen Krankenkassen ist zusätzlich eine chefärztliche Bewilligung notwendig, um die ich mich gerne für Sie kümmere.
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Wann ist eine Therapie ohne Überweisung möglich?Wenn Sie gesund sind, und mein Therapieangebot (z.B. Massagen, physiotherapeutische Beratungen oder „Workout für MAMIs“) nützen wollen. Dabei sind die von mir durchgeführten Therapien von Ihnen privat zu bezahlen und können nicht an die Krankenkasse weiterverrechnet werden. Bei Vorliegen einer Diagnose ist eine ärztliche Verordnung allerdings in jedem Fall notwendig.
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Was muss ich zur 1. Therapie mitbringen?Die ärztliche Überweisung sowie aktuelle Befunde/(Röntgen-)Bilder/Nachbehandlungsschemen. Bei jeder Therapie bitte gemütliche Kleidung und ein großes Liegetuch mitnehmen.
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Was ist bei Terminabsagen zu beachten?Bitte geben Sie mir möglichst bereits am Vortag Bescheid, falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. Nicht abgesagte Termine muss ich Ihnen leider privat in Rechnung stellen. Diese dürfen nicht an die Krankenkasse weiterverrechnet werden.
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